In Österreich ist grundsätzlich jeder Organspender,
ausser Sie haben beim
Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen ÖBIG
eine Wiederspruchserklärung abgegeben
oder sie führen ein Dokument mit sich, aus dem hervorgeht,
dass sie gegen eine Organspende sind.

Beachten Sie den Beitrag in der Österreichischen Hebammenzeitung, Ausgabe 02/2000

Zitat:

Österreichischer Spitzenrang bei Transplantationen in Europa
- nicht verwunderlich bei der hiesigen Rechtslage

1999 wurden in Österreich 692 Organe verpflanzt, ein Zuwachs von 12% gegenüber dem Vorjahr. Die Transplantationsmedizin wächst rasant.

Das liegt sicher auch dran, dass in Österreich sogenannten Hirntoten Organe entnommen werden dürfen, ohne dass die Angehörigen gefragt werden müssen oder der Betroffene einen Spenderausweis besitzt. Will man für sich selbst oder seine Kinder eine Regelung treffen, nicht ohne Bedenkzeit oder Widerspruchsmöglichkeit als Spender zu dienen, muss man sich in ein Widerrufsregister beim Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen eintragen lassen.

Derzeit sind ganze 4700 Personen dort registriert. (Wobei davon auszugehen ist, dass hier ein großes Informationsdefizit über diese einmalige Rechtslage vorliegt; die Red.)

In Oberösterreich und Salzburg wird ein Pilotprojekt gestartet, um die Quote der Organverpflanzungen zu erhöhen. Ab März soll in OÖ ein mobiles „Hirntod-Diagnostik-Team“ installiert werden, das auch in Krankenhäusern ohne die nötige Infrastruktur den Hirntod des Patienten/ der Patientin feststellen kann.

Adresse des Widerspruchsregisters:
Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen ÖBIG
Stubenring 6,
1010 Wien
Tel 01 515610, Fax 5138472
email: oebig@oebig.at

Zitatende


Anmerkung:
Ende 2003 waren 8.504 Österreicher im Widerspruchsregister eingetragen (0,11 % der Bevölkerung).
Ende Sept. 2009 waren 19.800 Personen eingetragen.

Weitere Informationen:

Auszug aus dem Jahresbericht 2003 "ÖBIG-Transplant"

Organspende und Transplantation in Östereich

Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen ÖBIG

ÖBIG.PDF   pdf-Infoblatt des ÖBIG zum Widerspruchsregister

Formulare des ÖBIG für die Aufnahme ins Wiederspruchsregister.